Vom Gartenschaugelände zum dauerhaften Stadtpark
Schrittweise Öffnung nach der Landesgartenschau Neuss 2026
Mit dem Ende der Landesgartenschau Neuss 2026 am 11. Oktober 2026 hat die Umgestaltung zur dauerhaften Parkanlage begonnen. Temporäre Ausstellungsbeiträge, darunter die Anlagen im Gartenland und die Friedhofsgärten, werden zurückgebaut. Diese Flächen werden anschließend unter anderem mit Wiesen, Hecken, zusätzlichen Bäumen und Staudenpflanzungen gestaltet.
Der neue Stadtpark bleibt nach dem Ende der Landesgartenschau ein dauerhaft zugänglicher Erholungsraum. Ab Montag, 19. Oktober 2026, sind die ersten Parkbereiche kostenlos geöffnet. Weitere Flächen folgen schrittweise, während die Umgestaltung zum dauerhaften Stadtpark fortgesetzt wird.
Welche Bereiche sind geöffnet?
Ab 19. Oktober 2026
Das Gelände innerhalb des alten Rennbahngeläufs inklusive der Aktions- und Sportanlagen sowie der Skate-Anlage und der Seeterrasse werden zugänglich sein. Auch der Kaninchen- sowie der Rennbahn-Spielplatz können genutzt werden.
Das Gartenland und der Hammfeldhof im östlichen Parkbereich werden im Zuge der weiteren Umgestaltung entwickelt.Die vollständige Herstellung des Stadtparks ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen.
Öffnungszeiten und Hinweise für den Besuch
Öffnungszeiten: täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr
Zugänge: Nutze die freigegebenen Eingänge im Norden, Süden, Süd-Ost und Westen sowie die ausgeschilderten Wege.
Baustellen und Sperrungen: Während der Umbauarbeiten können einzelne Flächen und Wege vorübergehend gesperrt sein. Bitte beachte die Beschilderung und Absperrungen vor Ort. Die geplanten Öffnungstermine können sich je nach Baufortschritt ändern.
Liebe Gäste
der Besuch des Stadtparks ist jeden Tag ein Erlebnis. Auf dem Gelände gilt das Gebot der Rücksichtnahme und des guten Miteinanders. Wir bitten um Einhaltung der folgenden Regelungen.
Erlaubt
Auf dem Gelände gilt das Gebot der Rücksichtnahme und des guten Miteinanders.
- Mitführen von Hunden an der kurzen Leine auf dem Gelände
- Nutzung von Fahrrädern, Tretrollern und Skateboards im Skatepark und auf dem Dirt-Track
- Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu rein privaten Zwecken
- Eigene Speisen und Getränke mitbringen
- Die ausgewiesenen Liegewiesen und Sitzflächen nutzen
- Spiel- und Sportgeräte auf eigene Gefahr nutzen
- Nutzung von Kinderwagen, Buggys, Bollerwagen sowie Mobilitätshilfen im Bedarfsfall auf befestigten Wegen
Nicht erlaubt
- Aufenthalt von Kindern unter 8 Jahren ohne erwachsene Aufsichtsperson
- offenes Feuer, Campieren oder Übernachten im Park
- Fotos, Videos und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige Genehmigung
- E-Scooter oder andere Kraftfahrzeuge (ausgenommen Pflege-, Service-, Dienst- und Rettungsfahrzeuge)
- Pflanzen schneiden oder pflücken sowie Wildtiere füttern
- Betreten des Uferbereichs und Baden im See
- Abspielen von lauter Musik außerhalb von angemeldeten Veranstaltungen
- Das Betreten oder Beklettern abgesperrter Flächen
- Alkoholmissbrauch, Cannabis- und Drogenkonsum
- Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Waffen oder Feuerwerkskörper
- Beleidigendes, diskriminierendes oder aggressives Verhalten