Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landesgartenschau Neuss GmbH ist perspektivisch bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für das Internetportal der www.landesgartenschau-neuss.de.

www.landesgartenschau-neuss.de ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) nur teilweise vereinbar.

Aktuell wird eine Übersicht zum Status der Barrierefreiheit erstellt, die in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung stehen wird.

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